Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1542
BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88 (https://dejure.org/1988,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 B 84.88 (https://dejure.org/1988,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 2 B 84.88 (https://dejure.org/1988,1542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung - Probebeamter - Niedersachsen - Personalrat - Zustimmung - Gegenstand - Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 102
  • ZBR 1989, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.10.1982 - 2 B 36.80

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Entlassung von Beamten auf Probe -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Ihre Beantwortung ergibt sich - wie der Senat in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 36.80 - (bestätigt für die entsprechende Vorschrift des § 88 Nr. 11 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin durch Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 2 B 129.86 -) im einzelnen dargelegt hat, unmittelbar aus dem Gesetz.

    Auch soweit der Fall des Klägers in tatsächlicher Hinsicht Unterschiede zu dem vom Senat mit Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 36.80 - entschiedenen aufweisen sollte, ist keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung ersichtlich.

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ; vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ; vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das gilt selbst dann, wenn das Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - ; vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach - auch für Fälle der Entlassung wegen mangelnder Bewährung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG - entschieden, daß der Dienstherr die Frage der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht ungebührlich lange hinauszögern darf, sondern darüber in angemessener Zeit entscheiden muß (vgl. BVerwGE 26, 228 ; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - ).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach - auch für Fälle der Entlassung wegen mangelnder Bewährung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG - entschieden, daß der Dienstherr die Frage der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht ungebührlich lange hinauszögern darf, sondern darüber in angemessener Zeit entscheiden muß (vgl. BVerwGE 26, 228 ; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - ).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach - auch für Fälle der Entlassung wegen mangelnder Bewährung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG - entschieden, daß der Dienstherr die Frage der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht ungebührlich lange hinauszögern darf, sondern darüber in angemessener Zeit entscheiden muß (vgl. BVerwGE 26, 228 ; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - ).
  • BVerwG, 23.03.1987 - 2 B 129.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
    Ihre Beantwortung ergibt sich - wie der Senat in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 36.80 - (bestätigt für die entsprechende Vorschrift des § 88 Nr. 11 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin durch Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 2 B 129.86 -) im einzelnen dargelegt hat, unmittelbar aus dem Gesetz.
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Über die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist daher zu entscheiden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; diese Entscheidung darf nicht unangemessen lange hinausgezögert werden (vgl. Urteile vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 29.65 - (Buchholz 232 § 9 Nr. 1) = BVerwGE 26, 228 (232) [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65]; vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 43.70 - (Buchholz 232 § 9 Nr. 2) = BVerwGE 41, 75 (78) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 35.88 - (Buchholz 237.95 § 43 Nr. 4) = BVerwGE 85, 177 (183) [BVerwG 31.05.1990 - 2 C 35/88]; Beschlüsse vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - (Buchholz 232 § 31 Nr. 40 m. w. N.); vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - (Buchholz 251.6 § 78 Nr. 6); vom 4. Februar 1992 - BVerwG 2 B 161.91 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 8)).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Aus der Zulässigkeit der Klageänderung ergibt BVerwGE 66, 111 : Beschluß vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 - sowie in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 10. Juni 1988 (- BVerwG 2 B 84.88 - ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings mehrfach - auch für Fälle mangelnder Bewährung im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG - entschieden, daß der Dienstherr die Frage der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht ungebührlich lange hinauszögern darf, sondern hierüber in angemessener Zeit entscheiden muß (vgl. BVerwGE 19, 344 ; 26, 228 ; 41, 75 : Beschlüsse vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - mit weiteren Nachweisen sowie vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - ).

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Denn die Beteiligung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten auf Probe bezieht sich nicht auf die verwaltungstechnische Entlassungsverfügung, sondern auf den Vorgang der Entlassung und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt (Beschluß vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - ).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Gegenstand der Zustimmung des Personalrats ist nicht die verwaltungstechnische Entlassungsverfügung, sondern die Entlassung und der ihr zugrunde liegende Lebenssachverhalt (Beschluss vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - Buchholz 251.6 § 78 NdsPersVG Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

    Insoweit wurden lediglich - soweit hier entscheidungserheblich - formale Mängel mit Blick auf den persönlichen und beruflichen Werdegang des Klägers bei ansonsten gleichbleibendem Sachverhalt behoben (ähnlich zur Beteiligung des Personalrats bei formalen Mängeln der Entlassung eines Beamten auf Probe BVerwG, Beschluss vom 10.06.1988 - 2 B 84.88 -, NVwZ-RR 1988, 102).
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3679/07

    Amtsärztliche Untersuchung, Anordnung, Verwaltungsakt, Termin, Erledigung,

    vgl. zur Entbehrlichkeit einer erneuten Beteiligung bei gleichbleibendem Sachverhalt: BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1988 - 2 B 84.88 -, ZBR 1989, 178; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. April 1989 - 1 UE 1467/86 -, ESVGH 40, 158; VG Frankfurt, Urteil vom 1. Februar 2001 - 9 E 3381/00 -, juris (Rn. 26); vgl. auch Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. August 1999 - 13 Sa 2831/98 -, juris (Rn. 35 ff.) ; siehe ferner OVG NRW, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 6 B 2092/06 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 LA 377/08

    Erneute Zustimmung des Personalrates bei einer aus formalen Gründen aufgehoben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es in den Fällen, in denen die Entlassungsverfügung aus formalen Gründen aufgehoben und durch eine neue, auf einen späteren Entlassungszeitpunkt datierte Verfügung ersetzt wird, bei gleichbleibendem Sachverhalt keiner erneuten Zustimmung des Personalrats (BVerwG, Beschl. v. 10.6.1998 - BVerwG 2 B 84.88 -, Buchholz 251.6 § 78 NdsPersVG Nr. 6 = ZBR 1989.178).

    Der Kläger berücksichtigt in nur unzureichender Weise den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1998 (- BVerwG 2 B 84.88 -, Buchholz 251.6 § 78 NdsPersVG Nr. 6 = ZBR 1989.178), in dem maßgeblich darauf abgestellt wurde, ob der Entlassungsgrund bei der ersetzten und der neuen Entlassungsverfügung gleichgeblieben ist.

  • VG Köln, 13.08.2014 - 19 L 922/14

    Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei einem Laufbahnwechsel sowie bei der

    Denn die Beteiligung des Personalrats bezieht sich nicht auf die verwaltungstechnische Verfügung - also einen Bescheid -, sondern auf die Maßnahme und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 10.06.1988 - 2 B 84/88 -, DÖD 1988, 290 (zur Entlassung eines Beamten auf Probe); Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2007 - 4 S 2131/07 -, juris (zur Abordnung eines Beamten).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.06.1988 - 2 B 84/88 -, DÖD 1988, 290.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 B 1022/14

    Altersgrenze; Laufbahnwechsel; Maßnahme; Mitbestimmung; Organisationsermessen;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1988 - 2 B 84.88 -, RiA 1988, 308 = PersR 1988, 290; OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 1993 - 6 A 1810/90 -, PersR 1993, 369; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. September 2007 - 4 S 2131/07 -, juris, Rn. 8.
  • VG Gelsenkirchen, 03.12.2007 - 12 L 1113/07

    Beamter, Dienstfähigkeit, Amtsärztliche Untersuchung, Amtsarzt, örtliche

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1988, ZBR 1989, 178 - 2 B 84/88 - zum Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung.
  • OVG Bremen, 17.03.2004 - 2 A 360/03

    Bewährung; Entlassung; Beamter auf Probe; Mitwirkung des Personalrats;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - 6 B 1515/20

    Abordnung Anhörung Personalrat Zustimmung Zustimmungsfiktion

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2008 - 1 L 1422/08

    Stellenbesetzung, Auswahlentscheidung, Personalrat, Personalratsbeteiligung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 6 B 735/08

    Mitbestimmungsrecht eines Beamten bei dessen Versetzung; Versetzung eines

  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig

  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 1 UE 1467/86

    Zum Status eines Professors an einer Verwaltungsfachhochschule als Probebeamter

  • BVerwG, 07.07.1988 - 2 B 94.88

    Befugnis des Dienstherrn zur Zurückstellung einer Entlassung eines Beamten auf

  • VG Düsseldorf, 05.06.2015 - 13 L 769/15

    Anordnung amtsärztliche Untersuchung; Zurruhesetzung; Dienstunfähigkeit;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87

    Beamtenverhältnis; Beamter; Probezeit; Entlassung; Arbeitsleistung; Einstweiliger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 6 B 1294/08

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf unter

  • VG Minden, 06.01.2009 - 10 K 1296/08

    Fehlende Notwendigkeit einer erneuten Personalratsbeteiligung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1988 - 2 A 85/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,22265
OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1988 - 2 A 85/87 (https://dejure.org/1988,22265)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.11.1988 - 2 A 85/87 (https://dejure.org/1988,22265)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 1988 - 2 A 85/87 (https://dejure.org/1988,22265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,22265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZBR 1989, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Bezugspunkt dieser Prüfung ist das Verhältnis der individuellen Gefährdung zur Gefährdung der Allgemeinheit (und nicht lediglich andere Personen in vergleichbarer Lage wie etwa eine bestimmte Berufsgruppe, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner dass., Beschl. v. 22.09.1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Senat, Urt. v. 28.02.1992, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.08.1978 - 2 A 85/77 - GewArch 1978, 398).

    Die Modalitäten seiner Berufsausübung [...] bewirken [...], daß, anders als bei einem Schmuckreisenden, eine unbestimmte Vielzahl von Personen außerhalb der von ihm angebahnten eigentlichen Geschäftsbeziehungen aufgrund seiner Inserate und der Berichterstattung über die von ihm beschickten Ausstellungen in der Lage ist, von seiner Tätigkeit Kenntnis zu nehmen und seine Gewohnheiten auszuspähen" (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 11.04.1989, a.a.O. = juris Rn. 20; im Ergebnis ähnl. zuvor BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.08.1978 - 2 A 85/77 - GewArch 1978, 398, für einen reisenden Juwelenhändler).

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Grundsätzlich kann dies auch für Tätigkeiten vorwiegend in den Abend- oder Nachstunden angenommen werden (OVG RP, U.v. 23.11.1988 - 2 A 85/87 - GewArch 1978, 398; NdsOVG, U.v. 28.6.1982 - 8 A 62/80 - GewArch 1983, 143 - juris).

    Dabei muss der Kläger im Rahmen organisatorischer Änderungen seiner Betriebsabläufe selbstverständlich nicht auf Kundenbesuche verzichten (vgl. OVG RP, U.v. 30.8.1978 - 2 A 85/87 - GewArch 1978, 398; NdsOVG, U.v. 28.6.1982 - 8 A 62/80 - GewArch 1983, 143 - juris; VG Koblenz, U.v. 17.1.1989 - 2 K 189/88 - GewArch 1989, 242 - juris), Änderungen in Kundenbeziehungen sind daher grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 22).

    Auch wenn im Rahmen der geschilderten Tätigkeiten die Filialfahrten möglicherweise auch deswegen problematischer erscheinen, da die Zielorte - im Gegensatz zu den spontan stattfindenden Kundenbesuchen - praktisch immer feststehen und alternative Fahrtrouten begrenzt sind (vgl. OVG RP, U.v. 30.8.1978 - 2 A 85/87 - GewArch 1978, 398), ist auch insoweit die abschreckende Wirkung einer Waffe fraglich und sind dem Kläger auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht, Verhaltensänderungen zur Reduzierung der Gefahrenlage zumutbar (vgl. VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03

    Kein Waffenschein für Bediensteten des Sozialamtes

    Als andere Maßnahmen zur Gefährdungsminderung, die das Führen einer Schusswaffe nicht erforderlich machen, kommen sowohl zumutbare Änderungen im Verhalten des Betroffenen selbst als auch die Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen - gegebenenfalls auch durch Dritte - in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975, a.a.O. [11]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1978, GewArch 1978, 398 [399]; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, 393 [394 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht